Zu den orthopädischen Schuhzurichtungen gehören zum Beispiel folgende arbeiten:
- Abrollsohlen
- Schmetterlingsrollen
- Schuherhöhungen
- Pufferabsätze
Die meisten Schuhzurichtungen kann der Arzt verordnen, wodurch man häufig nur die gesetzliche Zuzahlung selbst tragen muss. Als Erstversorgung übernehmen die Krankenkassen 3 Paar Schuhe im Kalenderjahr. Als Nachversorgung werden 2 Paar pro Jahr bezahlt.